Der zahnärztliche Notdienst am Wochenende und den Feiertagen wird durch die Zahnarztpraxen des Kreises gewährleistet. Die jeweils zuständige Praxis entnehmen Sie bitte den Printmedien LN oder dem Markt. Bitte beachten Sie, daß für Mölln die für den NORDKREIS genannte Praxis zuständig ist!
Um allen unseren Patienten kurze Wartezeiten bieten zu können, beraten und behandeln wir ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache. Unsere zeitliche Planung ist genau auf die bei Ihnen erforderliche Behandlung abgestimmt. Somit haben wir immer ausreichend Zeit für Sie reserviert.
Können Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie uns bitte möglichst langfristig vorher ab, damit wir diese Zeit anderen Patienten zur Verfügung stellen können.
Gerne erinnern wir Sie auch an Ihre regelmäßigen Vorsorgetermine oder an die halbjährliche Prophylaxe Ihrer Kinder. Dies kann in schriftlicher oder telefonischer Form erfolgen. Möchten Sie diesen Service für sich in Anspruch nehmen, müssen sie lediglich ein Recallkärtchen unterzeichnen.
Viele Leistungen der modernen Zahnheilkunde werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. Daher entsteht vor allem bei höherwertigen Leistungen ein von Ihnen privat zu begleichender Eigenanteil. Sie erhalten eine Rechnung und können den Betrag innerhalb von 4 Wochen per Überweisung oder bar begleichen. In der Praxis besteht die Möglichkeit, direkt mit der EC-Karte zu bezahlen.
Modernste Zahnheilkunde ist immer öfter mit erheblichen privaten Zuzahlungen verbunden. Zahnzusatzversicherungen können die finanzielle Eigenleistung deutlich verringern. Einen neutralen und umfassenden Vergleich finden Sie u.a. unter www.waizmanntabelle.de
Zahngold, welches bei der Erneuerung von alten Kronen und Brücken anfällt, bekommen Sie ausgehändigt. Dieses ist Ihr Eigentum. Wir bieten Ihnen an, das Altgold in einer Sammeldose für Pro Familia zu spenden. Hiermit helfen Sie sexuell misshandelten.